Am 22. September 2010 erschien wieder einmal die Staatsanwaltschaft Bonn im Bonner Stadthaus, durchsuchte dort die Stadtkämmerei und beschlagnahmte mit richterlichem Beschluss Unterlagen. Grund: Ermittlungen gegen den Stadtkämmerer Ludwig Sander und Mitarbeiter wegen des Verdachts der Untreue.
Der Bonner Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch betrachtete diese Durchsuchung ohne seine ausdrückliche vorherige Zustimmung wohl als eine Art von Majestätsbeleidigung. Seine Reaktion: ein Beschwerde-Anruf bei dem Leiter der Bonner Staatsanwaltschaft (nach Informationen des Bonner General-Anzeigers nicht zum ersten Mal). Das Ergebnis dieses Telefongespräches, so Herr Nimptsch (wörtlich lt. General-Anzeiger): „Wir sind übereingekommen, dass es sinnvoll sein könnte, an einem Runden Tisch alle Irritationen auszuräumen“.
Herr Nimptsch möchte also anstatt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und Durchsuchungen eine freundschaftliche Diskussion am „Runden Tisch“. Eröffnet dieses Verfahren nicht völlig neue Perspektiven bei der Strafverfolgung? Sogar eine durchgreifende Reform der Strafverfolgung? Bürgerinnen und Bürger, die z. B. des Mordes, des Raubes oder der Kinderschändung verdächtigt werden, müssten nach der Methode Nimptsch nicht mehr fürchten, von der Staatsanwaltschaft durch lästige Ermittlungen und Durchsuchungen in ihrem Privatleben gestört zu werden. Sie würden lediglich zu einem Gespräch am „Runden Tisch“ eingeladen um „alle Irritationen auszuräumen“. Wahrlich eine humane, reformierte Art der Strafverfolgung.
Unglücklicherweise will die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag von Herrn Nimptsch nicht folgen. Man beharrt dort darauf, dass die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung aufgerufen sei und dass nur die ermittelnden Beamten entscheiden, wie vorzugehen sei. Hoffentlich setzt sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Auffassung durch. In Bonn kursiert das Gerücht, dass Herr Nimptsch seinen Parteigenossen, den Justizminister von Nordrhein-Westfalen, kontaktiert habe, um zu erreichen, dass die umfangreichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im gesamten WCCB-Skandal „sensibel“ und in „angemessener Form“ verlaufen. Es bestände ja sonst die Gefahr, dass Parteigenossen im Bonner Stadthaus belastet würden.
Der Justizminister ist gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt. Es ist dies eine Konstruktion, die in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich einen Skandal darstellt. Die Staatsanwaltschaft müsste unabhängig von politischen Weisungen sein. Hier bestände doch sonst die Gefahr, dass ein unredlicher Justizminister seine politische Macht benutzt, um politische Freunde gesetzeswidrig vor Strafverfolgung zu schützen.
Glücklicherweise ist diese Gefahr nur theoretischer Natur. Alle unsere gewählten Politiker in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft standen und stehen so fest auf dem Boden des Rechtsstaates, dass sie niemals ihre Macht missbrauchen würden. Nein, niemals! Deshalb müssen die Gerüchte, dass Herr Nimptsch versuche, den Justizminister zu beeinflussen, wirklich nur unzutreffende Gerüchte sein. Herr Nimptsch würde dergleichen niemals tun. Nein, niemals! Allenfalls mal den Leiter der Staatsanwaltschaft anrufen, aber niemals den Justizminister.
Auch die Binde vor den Augen der Justitia hat selbstverständlich nur symbolischen Charakter...
HANS GILLES
Redakteur EchoNET
06.10.2010 |