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Sozialer Kahlschlag - Dienstleistung "Altenpflege"
 
Jeder von uns hofft insgeheim, bis ins hohe Alter gesund zu bleiben und nicht auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. ...
 

Leider kann man sich das nur wünschen, ob man es schafft, das ist eine andere Frage. Besonders allein stehende ältere Menschen denken mit Sorge darüber nach, wie sie im hohen Alter zurechtkommen sollen. Aber auch wer Familie hat, kann nicht immer damit rechnen, z.B. als Pflegefall von seinen Kindern gepflegt zu werden, wenn alle Familienmitglieder berufstätig sind.

Es ist daher tröstlich zu wissen, dass es die Pflegeversicherung gibt, mit deren Hilfe man dem Greisenalter entgegensehen kann, wenn man es denn erreichen sollte. Leider können wir uns aber darauf nicht gänzlich verlassen, denn diese Versicherung zahlt auch nicht alles. Es gibt in den drei Pflegestufen Höchstsätze, was darüber hinausgeht, muss selbst bezahlt werden. Wie teuer das werden kann, ist den meisten von uns nicht klar. Im Zweifelsfall ist man also doch wieder auf die Sozialhilfe angewiesen, wenn man keine hohe Rente oder gar Vermögen hat. So ist bisher das mit der Pflegeversicherung verfolgte Ziel, die Sozialhilfeabhängigkeit alter Menschen zu vermindern, nicht erreicht worden. Weil die Pflegekosten so hoch sind, gibt es inzwischen zwar die Möglichkeit, sich für den Pflegefall zusätzlich zu versichern, aber leider nur bis zum 55. Lebensjahr. Alle Älteren haben diese Chance nicht mehr.

Sorgen bereitet zunehmend, dass zu wenig ausgebildetes Pflegepersonal für die wachsende Anzahl pflegebedürftiger alter Menschen zur Verfügung steht. Der Beruf des Altenpflegers wird zu wenig anerkannt und nicht gut genug bezahlt, so dass es zu wenig Interessenten gibt. Es bleibt zu hoffen, dass sich dies durch das neue Altenpflegegesetz ändert, das am 1.8.2003 in Kraft getreten ist, weil darin die Berufsausbildung der Altenpfleger und Altenpflegerinnen bundeseinheitlich geregelt wird, was zumindest das Image des Berufes verbessern könnte. Ob allerdings die Bezahlung erhöht werden kann, ist fraglich, denn die schlechte Konjunktur und die hohe Arbeitslosigkeit bescherten auch der Pflegeversicherung Beitragsrückgänge, was bei gleichzeitigem Anstieg der Pflegefälle allein im letzten Jahr zu einem Minus von 380 Millionen Euro in der gesetzlichen Pflegeversicherung geführt hat. Noch hat die Versicherung eine Finanzreserve aus der Gründungsphase, aber wie lange noch? So wird also gespart, nicht nur bei den Gehältern der Pflegekräfte, sondern auch an den Pflegeleistungen.

Die Vorherrschaft des Wirtschaftlichkeitsprinzips in der Altenpflege ist aber äußerst problematisch, weil nur die körperliche Versorgung der Pflegebedürftigen abrechnungsrelevant ist und alles andere nicht bezahlt wird. Es kann aber nicht nur darum gehen, alte Menschen mit dem Notwendigsten zu versorgen, sondern es muss erreicht werden, ihnen in ihrer letzten Lebensphase eine Wohnstätte zu bieten, in der sie umsorgt und betreut und nicht nur gewaschen, gebettet und gefüttert werden.

Altenpflegekräfte sehen das genauso und beklagen mit Recht die zunehmende Ökonomisierung ihres Berufes. Sie sind mit den „abrechnungsrelevanten“ Tätigkeiten zeitlich so ausgelastet, dass sie Betreuungsaufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Das ist sehr belastend für die Pflegekräfte, die unter Altenpflege mehr verstehen, als die Pflegekasse ihnen zugesteht. Außer der geringen Bezahlung und der hohen physischen und psychischen Belastung können sie vieles von dem, was sie gelernt und als notwendig für eine qualifizierte Altenpflege erkannt haben, nicht umsetzen. Es verwundert daher nicht, dass 80 Prozent der ausgebildeten Pflegefachkräfte nach spätestens fünf Jahren ihren Beruf aufgeben. Personalmangel geht aber immer zu Lasten der Pflegebedürftigen, und deshalb ist es dringend erforderlich, den Pflegebedarf der Menschen unter dem Gesichtspunkt eines lebenswerten Alters zu ermitteln.

Christel Nienhaus

 
 
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