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Was Handwerker für Notdienste nicht kassieren dürfen
 
Vor einigen Tagen habe ich mich – ausgerechnet an einem Samstag – aus meiner Wohnung ausgesperrt. Ziemlich ratlos stand ich in Morgenrock und Pantoffeln ...
 

im Hausflur. Zum Glück war meine Nachbarin zu Hause und so freundlich, für mich den Schlüsseldienst anzurufen, der auch schnellstens einen Mitarbeiter schickte. „Das haben wir gleich“, erklärte der junge Mann, und nach wenigen Minuten konnte ich wieder in meine Wohnung.

Der Handwerker verlangte zu den üblichen Kosten, die am Wochenende ohnehin höher sind als werktags, einen „Sofortzuschlag“, den ich jedoch verweigerte. Denn zufällig hatte ich einige Tage zuvor ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt gelesen, in dem stand, dass Schlüsseldienst-Firmen keinen Sofortzuschlag erheben dürfen, wenn sie sofort kommen, ihre Tätigkeit sei auch am Wochenende ein normaler Service.

In diesem Urteil hieß es weiter, dass man auch keine so genannten Bereitstellungskosten für ein Auto oder Spezialwerkzeug akzeptieren müsse. Wenn gerade am Wochenende die Heizung ausfällt, ein Wasserrohr bricht oder man sich – wie ich – aus der Wohnung ausschließt, ist man auf Handwerker-Notdienste angewiesen. Schwarze Schafe der Branche versuchen, die Notlage ihrer Kunden auszunutzen und kräftig abzukassieren.

Beachten Sie daher Folgendes: Seriöse Firmen schicken eine Rechnung. Fragen Sie schon bei der Auftragsvergabe danach! Sofort in bar oder mit einem Scheck müssen Sie nur zahlen, wenn Sie das vorher so vereinbart haben.

Wucherpreise dürfen Sie auf angemessene Höhe kürzen, auch wenn ein Festgeld abgemacht war, so entschied das Amtsgericht in Langenfeld. Was angemessen ist, können Sie bei der Handwerkskammer erfragen. Wenn Sie vorher einen Spezialpreis vereinbart haben, darf dieser später nicht erhöht werden. Auch Fahrtkosten sind nur zulässig, wenn sie vorher vereinbart wurden. Voller Stundenlohn für halbe Arbeitsstunden muss ebenfalls nicht bezahlt werden. Und schickt ein Betrieb zwei Monteure, obwohl einer ausgereicht hätte, brauchen Sie nach Entscheid des Amtsgerichtes Frankfurt nur einen Arbeitslohn zu bezahlen.

Lassen Sie sich auch in einer Notlage nicht von Handwerksbetrieben ausnutzen!

Carola Walz

 
 
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