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Was Verbraucher über diese Bestimmungen wissen sollten:
- Beim Kauf von Lebensmitteln ist seit April 2004 anhand eines Hinweises auf der Verpackung erkennbar, ob das jeweilige Produkt gentechnisch verändert wurde.
- Alle Lebensmittel, die aus gen-technisch veränderten Organismen bestehen, diese enthalten oder aus ihnen hergestellt wurden, müssen speziell gekennzeichnet sein.
- Vor allem bei Produkten aus Soja (z.B. Sojamehl, Soja-Öl) oder aus Mais, wie Cornflakes, Rapsöl oder Baumwollöl, ist dies nicht selten der Fall. Auf der Packung solcher Produkte muss in der Zutatenliste ein Hinweis stehen - wie: „aus gentechnisch verändertem Mais hergestellt“.
- Wenn in Kantinen oder Restaurants gentechnisch veränderte Zutaten für das Essen verwendet wurden, muss dies auf der Speisekarte oder auf dem Aushang an der Theke stehen.
- Die Kennzeichnung gilt aber nicht für Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit Gen-Futter gefüttert wurden. Auch Spuren von gentechnischen Organismen bis zu 0,9 % sind zugelassen.
Also: Augen auf, wenn Sie gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht mögen.
Autorin und Sprecherin: Carola Walz
Foto: Gisbert Paech
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