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Es ist ärgerlich, wenn man die gekauften Getränkekisten im Kofferraum verstauen will, dabei der Einkaufswagen wegrollt und gegen ein anderes Auto prallt.
Normalerweise kommt die private Haftpflichtversicherung für Schäden am Eigentum anderer auf. Die kann sich aber zu Recht weigern und zur Schadensregulierung auf die KFZ-Haftpflichtversicherung verweisen, die für alle Schäden zuständig ist, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos stehen. Dazu gehört z.B. auch das Umladen der Einkäufe ins Auto.
Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem solchen Fall entschieden, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlen muss.
Carola Walz
Tonbeitrag
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